Meldung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Neumeldung
Änderungsmeldung
Kirchliche Stelle
Erzbistum Freiburg
Bistum Fulda
Bistum Limburg
Bistum Mainz
Bistum Rottenburg-Stuttgart
Bistum Speyer
Bistum Trier
Gemeldet durch
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Benennung gültig ab
Die kirchliche Stelle bestätigt, dass die zum betrieblichen Datenschutzbeauftragte benannte Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Fachkunde ist vorhanden oder wird in Kürze durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen erworben.
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